
Zivilgesellschaft fordert Verantwortung und Schutz statt Abschottung
Am Weltflüchtlingstag 2026 fordern wir die österreichische Regierung auf, zu Rechtsstaatlichkeit und menschenrechtlicher Verantwortung zurückzukehren. Diesen dringenden Appell richten wir gemeinsam mit 12 Organisationen an die Politik!
Dringender Appell für die Menschenrechte
Anlässlich des Weltflüchtlingstags fordern 13 Organisationen die Bundesregierung auf, zu Rechtsstaatlichkeit und menschenrechtlicher Verantwortung zurückzukehren. Während die Zahl der Asylanträge in Österreich auf den tiefsten Stand seit Jahren gesunken ist, erreichen die Verschärfungen einen neuen Höhepunkt. Abschottung löst keine Probleme, sie verlagert Verantwortung und verletzt Menschenrechte.
Auf europäischer Ebene werden die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention infrage gestellt, Schutzverantwortung auf Drittstaaten verschoben und sichere Fluchtwege weiter verschlossen. Die österreichische Regierung treibt diese Entwicklung aktiv mit voran. Das Ergebnis ist eine Asylpolitik, die sich Schritt für Schritt von Menschlichkeit und Menschenrechten entfernt und die menschenrechtswidrigen Maßnahmen mit einer angeblichen Überforderung legitimiert, für die es keine faktische oder rechtliche Grundlage gibt.
Der erfundene „Notstand“
Restriktive Maßnahmen werden mit „Sicherheit“, „Überlastung“ und „Notstand“ begründet. Diese Begriffe sollen Eingriffe in geltendes Recht als alternativlos erscheinen lassen. Die Realität trägt das nicht.
2025 wurden in Österreich rund 16.700 Asylanträge gestellt. Das ist der niedrigste Wert seit 2020. Die Zahl der Asylsuchenden in der Grundversorgung liegt derzeit mit 7.000 auf dem tiefsten Stand seit es Aufzeichnungen gibt.
Von einem „Asylnotstand“ zu sprechen, entspricht angesichts dieser Zahlen nicht der Realität. Der Begriff dient vielmehr dazu, rechtlich fragwürdige Verschärfungen politisch zu legitimieren und verhindert das Finden von Lösungen für real existierende Herausforderungen.
Von beschleunigten Verfahren bis zur Mindestsicherung
Die Einschränkung der Familienzusammenführung, Kürzungen bei Sozialleistungen und die Ankündigung neuer Integrationsauflagen folgen derselben Logik: Schutz und Teilhabe werden systematisch erschwert. Die Familienzusammenführung für Schutzberechtigte ist seit Sommer 2025 unter Verweis auf eine behauptete „gesamtstaatliche Notlage“ ausgesetzt und soll im Zuge der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts in Zukunft durch eine rechtswidrige Quote begrenzt werden. Das schneidet Angehörigen den einzigen sicheren Weg nach Österreich ab und schränkt das Recht auf Familienleben ein. Mehrere Studien belegen, dass sich eine Trennung von der Familie negativ auf die Integration im Aufnahmeland auswirkt.
In Wien und Tirol verlieren subsidiär Schutzberechtigte seit Anfang 2026 den Anspruch auf Mindestsicherung, auch bei längst zuerkanntem Status. Damit haben sie in keinem Bundesland mehr Zugang zur Sozialhilfe. Diese Verschärfungen drängen selbst bereits integrierte Menschen erneut in prekäre Lebenslagen.
Das geplante Integrationspflichtengesetz sieht Sanktionen vor, die von Leistungskürzungen bis zu Rückforderungen reichen. Anstatt erreichbare und bedarfsgerechte Integrationsmaßnahmen in allen Bundesländern auszubauen, setzt die Regierung damit auf Sanktionen und Strafen.
Auch Vertriebene aus der Ukraine geraten unter Druck. Ihr Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld ist mit 30. Juni 2026 befristet. Ob der Anspruch verlängert wird, ist auch heute noch offen. Rund 12.000 Eltern und 18.000 Kinder leben in dieser Unsicherheit, der Weg in die Eigenständigkeit wird erschwert.
Mit der Anwendung des EU-Asyl- und Migrationspakts ab dem 12. Juni 2026 verschärft sich die Lage zusätzlich. Beschleunigte Verfahren, ausgeweitete Haftmöglichkeiten, stark verkürzte Rechtsmittelfristen und die rechtliche Fiktion der „Nichteinreise“ in den Grenzverfahren eröffnen Spielräume, die zur weiteren Absenkung von Schutzstandards genutzt werden können.
Österreich schiebt dorthin ab, wo Folter droht
Das Verbot, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter oder Verfolgung drohen, wird zunehmend relativiert. Im Juli 2025 schob Österreich als erstes EU-Land nach Syrien ab. Ende Oktober 2025 folgte die erste Abschiebung nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban 2021. Durch die Einladung von Vertretern der offiziell nicht anerkannten Taliban Regierung nach Wien hat die österreichische Regierung zu deren politischer Aufwertung und Legitimation beigetragen.
Gleichzeitig versucht die Bundesregierung, Schutzverantwortung zunehmend auf Drittstaaten zu verlagern. Dafür werden Pläne zur Errichtung sogenannter „Return Hubs“ in Staaten außerhalb der EU vorangetrieben.
Zusätzlich hat Österreich ein Abkommen mit Usbekistan geschlossen, dass die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsländer erleichtern soll. Ziel sei die Ermöglichung von Rückführungen nach Afghanistan über usbekisches Territorium. Damit droht eine indirekte Verletzung des Non-Refoulement-Grundsatzes.
Politik der Abschottung
Die aktuelle Asylpolitik folgt einer Logik der Abschreckung. Schutzsuchende werden als Ursache gesellschaftlicher Probleme dargestellt und so weitere Verschärfungen gerechtfertigt. Doch sind Schutzsuchende nicht die Ursache dieser Probleme und Abschreckung beendet keine Fluchtbewegungen. Sie drängt Menschen auf gefährlichere Wege, schwächt den Rechtsstaat und untergräbt Österreichs Glaubwürdigkeit als Vertragspartner internationaler Konventionen. Die humanitären Folgen sind sichtbar: Weltweit wurden 2025 fast 8.000 Migrant*innen auf Fluchtrouten als tot oder vermisst registriert. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Diese Entwicklung wollen wir nicht hinnehmen.
Wir fordern die Bundesregierung auf:
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Bedingungslose Wahrung des Verbots der Folter und der unmenschlichen Behandlung: Rückführungen in Länder, in denen Folter, Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, sind sofort zu stoppen.
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Verantwortung wahrnehmen: Keine Abkommen, die Schutzverantwortung auf Drittstaaten verschieben. Österreich muss seine Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention wahrnehmen, statt sie zu umgehen.
- Stopp der Aufweichung absolut geltender Menschenrechte: Staaten ist es verboten, Menschen unmenschlicher oder menschenunwürdiger Behandlung auszusetzen. Nicht zuletzt aufgrund seiner historischen Verantwortung hat die österreichische Bundesregierung jegliche Handlungen mit dem Ziel, die absolute Geltung der Menschenrechte auszuhöhlen, zu unterlassen.
- Sichere Fluchtrouten priorisieren und Familienzusammenführung wieder ermöglichen: Der sichere Weg für Angehörige muss sofort geöffnet werden.
- Rechtsstaatliche Verfahren garantieren: Den EU-Asyl- und Migrationspakt menschenrechtskonform implementieren und individuelle und faire Prüfungen von Asylanträgen sicherstellen.
- Integration ermöglichen. Rücknahme der Kürzungen, Zugang zur Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe für subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene, erreichbare und bedarfsgerechte Integrationsmaßnahmen in alle Bundesländer und reale Chancen auf Arbeitsmarktintegration.
Schutz ist kein Gnadenakt, den ein Staat nach politischer Stimmungslage gewährt oder verweigert. Schutz ist ein Recht, festgehalten in Konventionen, die Österreich unterschrieben hat.
Unterzeichnende Organisationen
- Amnesty International Österreich
- asylkoordination österreich
- Caritas Österreich
- Diakonie Österreich
- fairness-asyl
- Flüchtlingsprojekt Ute Bock
- Plattform Asyl - FÜR MENSCHEN RECHTE
- Rotes Kreuz Österreich
- SOS Balkanroute
- SOS Mitmensch
- Tralalobe
- Train of Hope - Flüchtlingshilfe
- Verein Projekt Integrationshaus



