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Mädchen blickt durch Zaun

Härte statt Hilfe in neuer Gesetzesform

Zahlreiche rechtliche Änderungen kommen mit GEAS im Asyl- und Migrationsbereich EU-weit auf uns zu. In Österreich wird vor allem viel gedroht – Sanktionen, Inhaftierungen und Abschottung. Wie soll es jetzt weitergehen?

Mit 12. Juni 2026 wird das Gemeinsame Europäische Asylsystems (GEAS) als nationales Recht in Österreich wirksam. Was vor zwei Jahren EU-weit beschlossen wurde, setzt Österreich mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) nun mehr als streng um. Obwohl die erste Reform im Asyl- und Migrationsbereich seit 2004 großes Potential auf Verbesserungen gehabt hätte, beschloss die österreichische Regierung auf Härte statt Hilfe zu setzen.

Leere Drohungen oder klare Menschenrechtsverstöße?

Was uns bei der politischen Debatte im Vorfeld besonders erschreckt hat, sind die vielen Drohungen mit teils menschenunwürdigen oder sogar menschenrechtswidrigen Maßnahmen. Schritt für Schritt wird die Europäische Menschenrechtskonvention (in Österreich übrigens auf Verfassungsrang!) ausgehöhlt, die Genfer Flüchtlingskonvention infrage gestellt und nicht einmal die Rechtsstaatlichkeit von AMPAG ist sicher gegeben.

Beispielsweise wird durch GEAS erleichtert, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen und Anhalte- bzw. Abschiebezentren außerhalb der EU zu betreiben. Im Gespräch sind hier im Moment vorrangig Usbekistan und Uganda. Auch der Druck auf EU-Außengrenzländer wie Italien und Griechenland steigt. Schon jetzt sind Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen bekannt, Abkommen mit Drittsaaten sind deswegen bereits gescheitert oder wurden für rechtswidrig erklärt. GEAS ermöglicht Verantwortung für Schutzsuchende aus unserem Sichtfeld zu verschieben, in Länder, die europäische Menschenrechtsstandards nicht einhalten. Die Not Flüchtender wird weggesperrt.

Auch innerhalb von Österreich werden die Möglichkeiten für Inhaftnahme ausgeweitet – selbst Familien mit Kindern kann das treffen. Hinzu kommen massive Bewegungseinschränkungen, Beugehaft, Isolation in abgelegenen Rückkehrzentren. Es wird mehr als ungemütlich, die Menschen bleiben auf der Strecke.

Zukünftig sind neben Norm- und Grenzverfahren auch beschleunigte Aufnahmeverfahren für Ankommende möglich. Diese Schnellverfahren bergen die große Gefahr, dass individuelle Vulnerabilitäten nicht berücksichtigt werden. Geflüchteten fällt es häufig schwer, sich gegenüber Behörden über ihre individuellen Fluchtgründe zu äußern, wie über Foltererfahrung oder Trauma, LGBTQI+ Identitäten oder sexualisierte Gewalterfahrung uä., da Polizei und Staat im Herkunftsland oft Teil der Verfolgung sind. Dafür braucht es besondere Sensibilisierung und eine Vertrauensbasis bei der Befragung. Ein Rechtsbehelf ist in diesem Teil des Verfahrens nicht vorgesehen und macht ein Vorgehen gegen Fehlentscheidungen schwierig.

Zum neuen Asyl- und Migrationssystem gehört auch ein neuer Aufenthaltstitel und andere Versorgungsansprüche. Neben dem Flüchtlingsstatus und einem temporären Schutzstatus wird es zukünftig auch den §54a AsylG geben. Dieser neue Schutztitel ist aber bis dato noch in keinem Versorgungssystem aufgenommen – die Personen erhalten also keinerlei Hilfsleistungen zum Überleben. Wie kann man so etwas Grundlegendes in zwei Jahren Verhandlungen vergessen?

Unabhängig von den europäischen Vorgaben wird es beim Familiennachzug in Österreich eine Quotenregelung geben, die laut Innenminister auf „null“ gehalten werden soll. Diese Quotenregelung trifft vor allem die Nachholung von Frauen und Kindern bzw. Eltern von minderjährigen Geflüchteten. Wird diese letzte Möglichkeit einer sicheren Einreise nun final eingeschränkt oder vollständig ausgesetzt, drängt das mehr und mehr Menschen auf der Flucht in die Arme von Schleppern und auf immer gefährlicher werdende Routen. Zudem widerspricht diese Regelung laut Expert*innen der Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 8 – dem Recht auf Familie.

Im Verein Ute Bock folgen wir diesem eigentlich sehr einfachem Grundsatz, weil das ist doch das, was Menschen füreinander tun: Helfen, wenn jemand Hilfe braucht.
Foto: Felicitas Kruse

Wie geht’s weiter?

Manches im österreichischen Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) ist unklar formuliert, anderes widerspricht geltendem Recht, alles spiegelt die neue Härte unserer Welt wider. Wie gehen wir also mit diesen rechtlichen Veränderungen im Ute Bock Haus um? Die Unsicherheit der neuen Gesetze macht die derzeitige Lage äußerst schwer einschätzbar. Wir wissen schlicht nicht genau, wie es mit unseren Klient*innen weitergehen wird. Vieles ist Auslegungssache oder wird wohl angefochten werden. Expert*innen schätzen, dass es Jahre dauernd wird, bis Rechtssicherheit durch höchstgerichtliche Entscheidungen gegeben sein wird. Das zerstört schon heute den Schutzgedanken gegenüber Geflüchteten.

Was wir wissen, ist: Wir fangen auf, wenn die Politik Hilfesuchende im Stich lässt. Wir bieten Wohnmöglichkeiten, stehen beratend zur Seite und helfen gegen die schlimmste Not mit der Ausgabe von Lebensmitteln und dem Allernötigstem, wie Windeln und Babynahrung. Denn wir folgen Ute Bocks eigentlich sehr einfachem Grundsatz: „Ich kann niemanden verhungern lassen, und ich kann niemanden vor meiner Tür wegschicken, der keinen Platz zum Schlafen hat. Das ist doch das, was Menschen für andere Menschen tun.“

Die Menschen im Verein möchten frei von Angst leben. Eine sichere Zukunft für sich und ihre Familien aufbauen. Eine faire Chance bekommen. Dafür setzen wir uns ein.

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