FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Testamentsspenden
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Testamentsspende und Erbe.
Mit einem Testament können Sie schon zu Lebzeiten festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Neben Ihrer Familie und nahestehenden Personen können Sie in Ihrem Testament auch gemeinnützige Organisationen als Erbe einsetzen oder ihnen bestimmte Geldbeträge oder Gegenstände vermachen.
Ein Testament hilft, den eigenen letzten Willen klar festzuhalten und spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Bei einem Erbe erhält eine oder mehrere Personen den gesamten Nachlass oder eine Quote daran inklusive aller Rechte und Verpflichtungen.
Ein Legat (auch Vermächtnis genannt) ist nur ein bestimmter Teil des Nachlasses, wie ein bestimmter Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (wie z.B. ein Schmuckstück, ein Auto, etc.).
Zunächst sollten Sie entscheiden, ob Sie unseren Verein mit einem Legat (einem bestimmten Geldbetrag oder Gegenstand) bedenken oder als Erben einsetzen möchten.
Danach benötigen Sie bei der Errichtung des Testaments folgende Angaben:
Flüchtlingsprojekt Ute Bock
Zohmanngasse 28, 1100 Wien
ZVR: 063680493
Nein. Ein Testament ist eine private Angelegenheit und sie sind keinesfalls dazu verpflichtet uns darüber zu informieren.
Wir freuen uns aber, wenn Sie uns informieren, um Ihr Engagement zu würdigen und Sie zu Veranstaltungen einladen zu können.
Ja. Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock wird dann entscheiden, ob die Immobilie als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden kann oder diese zu einem angemessenen Preis weiterveräußert wird und der Erlös wieder ins Flüchtlingsprojekt Ute Bock fließt.
Im Erbfall erhalten wir die Information vom Nachlassgericht, de*r zuständige*n Notar*in oder de*r Rechtsanwält*in. Auch wenn es kein notariell beglaubigtes Testament gibt, ist die Person, die das Testament findet oder verwahrt verpflichtet es dem Nachlassgericht abzugeben.
Für ein handschriftliches Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier.
Wir empfehlen aber ein Testament mit juristischer Beratung aufzusetzen. Ein einfaches Testament bei eine*r Notar*in kostet zwischen 300 und 500 Euro.
Möchten Sie Ihr Testament im zentralen Testamentsregister hinterlegen, kommt noch eine Gebühr von circa 25 Euro hinzu. Wir empfehlen diese Hinterlegung, da mit dieser sichergestellt werden kann, dass Ihr letzter Wille gefunden und erfüllt wird.
Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock ist ein kleiner Verein, der sich überwiegend mit Spenden finanziert. Geflüchteten Menschen ein sicheres zu Hause zu geben, sie mit dem Notwendigsten zu versorgen und in eine selbstständige Zukunft zu begleiten, das alles können wir nur mit Ihren Spenden ermöglichen.
Oder wir beginnen mit einer Tasse Kaffee?
„Jedes Testament erzählt eine Lebensgeschichte. Deshalb beginnt für mich alles mit dem Kennenlernen – vielleicht bei einer Tasse Kaffee. Ganz gleich, ob Sie sich erst informieren möchten oder schon konkrete Überlegungen haben: Ich freue mich darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf Ihrem Weg zu begleiten."
Brigitte Kainradl-Schmoll
Leitung Fundraising & Spender*innen-Betreuung

Testamentsspender Leopold G. im Gespräch mit Brigitte Kainradl-Schmoll



