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Zwei Schülerinnen halten demonstrieren mit einem Plakat gegen die Abschiebung ihrer Mitschülerin

Kindeswohlkommission: Zustimmung vom Flüchtlingsprojekt Ute Bock

Mehr Gehör für betreuende Organisationen!

Wien, 13.07.2021 - Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock sieht sich in den Erkenntnissen der Kindeswohlkommission bestätigt. Der Abschlussbericht zeigt deutlich die Versäumnisse des Asylsystems in Bezug auf das Kindeswohl, die die Ute Bock Betreuungs- und Beratungsstelle vielfach aus der Praxis kennt.

„Die beschriebenen Missstände kennen wir leider nur zu gut aus unserem Arbeitsalltag. Wir sehen den Bericht der Kommission als Bestätigung unserer Kritik und erwarten, dass daraus Konsequenzen abgeleitet werden! Die Regierung muss handeln und zeigen, dass die Kommission mehr als eine Beschwichtigungsmaßnahme nach den unerträglichen Kinderabschiebungen im Jänner war, die auch eine unserer Familien betroffen hat.“, so Thomas Eminger, Geschäftsführer des Flüchtlingsprojekts Ute Bock.

Allein in den vom Flüchtlingsprojekt betreuten Familien sind derzeit 18 Kinder akut von Abschiebung bedroht. Davon sind die meisten seit mindestens fünf Jahren in Österreich, sieben von ihnen wurden sogar hier geboren.

Reformen sind dringend notwendig, da die gegenwärtige Gesetzeslage einer kindesrechtskonformen und damit menschlichen Asylpolitik im Wege steht. Dies zeigt der Abschlussbericht der Kommission sehr deutlich. Das Flüchtlingsprojekt unterstützt insbesondere die Forderung, dass in den Verfahren Menschen und Institutionen zu Wort kommen sollen, die die Betroffenen tatsächlich kennen. „Unsere Betreuer*innen und Berater*innen sind mit den Menschen vertraut, betreuen sie über Jahre. Sie begleiten jeden Integrationsschritt und kennen die Hintergründe der einzelnen Fälle. Diese Stimmen verdienen zum Wohle der Kinder und Familien mehr Gewicht.“, so Christl Weinberger, Vorstandsmitglied und Leiterin der Ute Bock Wohnbetreuung.

Weinberger betont zudem, dass die angesprochenen Missstände oft nicht nur Kinder und Jugendliche betreffen. „Wir sehen generell großen Handlungsbedarf bei den Regelungen zum Humanitären Bleiberecht. Auch hier fehlen objektive Kriterien, um die von Dr. Griss erwähnten ‚Lotterie‘-Entscheidungen zukünftig zu verhindern."

 

Der Wiener Verein betreut allein im Wohnprojekt knapp 300 Menschen, hinzu kommen die über 1.500 Klient*innen der Sozialberatung und des vereinseigenen Bildungszentrums. Als private, spendenbasierte NGO setzt sich das Flüchtlingsprojekt bereits seit 2002 für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in Wien ein.

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