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Flüchtlingsprojekt Ute Bock kritisiert Abschiebeversuch

Wien, 19.Jänner 2021 - Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock kritisiert das Vorgehen der Behörden beim ungerechtfertigten Abschiebeversuch einer alleinerziehenden Mutter und ihrer zwei Kinder aus Ägypten.

„Das Vorgehen in diesem Fall ist auf vielen Ebenen schockierend. So etwas habe ich in meiner ganzen Zeit beim Flüchtlingsprojekt noch nicht erlebt.“, so Christl Weinberger, Leiterin der Wohnbetreuung im Verein.

Die vom Verein betreute Mutter und ihre zwei Söhne aus Ägypten wurden am vergangenen Samstag um 6 Uhr früh ohne Vorankündigung von der Polizei in Wien abgeholt und zur Schubhaft ins Schwechater Rückführungslager gebracht. Einer der Söhne leidet an einer schweren beidseitigen Zerebralparese und gehört zur Corona-Risikogruppe.

Sofort haben ihr Anwalt und ihre Betreuerin alle Hebel in Bewegung gesetzt und die entsprechenden Anträge beim BfA eingereicht. Am Montag wurde unsere Sozialarbeiterin von den Behörden gebeten, die Klientin telefonisch zu beruhigen und zu erklären, dass kein Grund zur Sorge besteht, da sie formell aus der Schubhaft entlassen sei und heute nicht abgeschoben werde. Auf die Erleichterung folgte der Schock: Trotz der laufenden Anträge wurden Frau M. und ihre Kinder zum Flughafen gebracht, um sie in das Flugzeug nach Kairo zu setzen. Der Kontakt zu Frau M. brach 20 Minuten vor dem geplanten Abflug ab.

Kurze Zeit später erfuhren wir, dass Frau M. nicht im Flugzeug nach Kairo saß. Doch niemand konnte Auskunft geben, wo sie und die Kinder sich befinden. Erst um 18:30 Uhr kommt der Anruf der Kriminalpolizei: Frau M. ist am Flughafen in Gewahrsam, denn ihr wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen! Nach Auskunft ihres Sohnes ist Frau M. vor dem Flugzeug weinend zusammengebrochen war nicht in der Lage, einzusteigen. Montagabend kamen die Kinder ins Krisenzentrum und Frau M. wurde in die Justizanstalt Korneuburg überstellt. Der Kontakt zur Mutter ist derzeit weder den Betreuerinnen noch ihrem Anwalt, der sie im Asylverfahren vertritt, erlaubt.

Eine Abschiebung zum Zeitpunkt des Fluges wäre nicht rechtens gewesen, da ein neues, laufendes Verfahren anhängig ist und ein faktischer Abschiebeschutz am Sonntag 17.01.2021 vermerkt wurde.

Trotzdem wurde Frau M. von ihren Kindern getrennt und wird von der Justiz festgehalten. Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock fordert die Freilassung von Frau M. und die Zusammenführung der Familie!

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