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Symbolbild Stacheldrahtzaun

GEAS: Rechtlich & menschlich fragwürdig

Haft bei Ankunft? Quote Null bei Familienzusammenführungen? Beschleunigte Verfahren ohne hinreichenden Blick auf die schwerwiegenden Gründe einer Flucht? Verliert mit den neuen Asyl- und Migrationsregelungen Österreich weiter sein menschliches Gesicht? Wir müssen hinschauen, bevor es zu spät ist!

GEAS kommt – Was bedeutet das?

Am 12. Juni – also in weniger als vier Monaten – ist es so weit: Alle EU-Länder müssen nationale Gesetze zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) umsetzen. Das Ziel ist eine einheitliche Asyl- und Migrationsregelung, die Prozesse vereinfachen soll. Die Regierung hat ihre gesetzliche Auslegung im Jänner 2026 präsentiert.

Die größte Asylreform seit 2004, basierend auf den europäischen Leitlinien für ein gemeinsames Asyl- und Migrationswesen, wäre eine große Chance. Bei der Gelegenheit hätten sich Problematiken korrigieren lassen, um mehr Klarheit, Sicherheit und Perspektiven zu schaffen.

Doch nach Sichtung der Gesetzesvorschläge bleibt der Eindruck, dass Österreich diese Asylreform nutzt, um es den Menschen noch schwerer zu machen. Das hehre Ziel einer Vereinfachung wurde nicht genutzt, die Umsetzung bedeutet große Herausforderungen für Menschen, die bei uns ankommen, und birgt die Gefahr, dass Österreich sein menschliches Gesicht weiter verliert.

Es gibt Zweifel, ob einige dieser Gesetzesänderungen überhaupt verfassungskonform sind, andere brechen wohl Unionsrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention (z.B. das Recht auf Familie). Was macht das mit dem demokratischen Vertrauen in eine Regierung, wenn Gesetze so offensichtlich bestehendes Recht verletzen? Und ein Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Arbeit mit Geflüchteten vermieden wird?

Bei Ankunft Haft

Schon bei der Ankunft an der Grenze wird es mit den geplanten Gesetzen menschenrechtlich schwierig. Bei Menschen, die um Asyl ansuchen, soll laut der neuen Screening-Verordnung festgestellt werden, ob ein beschleunigtes Verfahren möglich ist oder ob z.B. besondere Vulnerabilitäten (allein flüchtende Minderjährige, Foltererfahrung, Trauma, LGBTQI+-Personen, sexualisierte Gewalterfahrung, etc.) vorliegen, entsprechend würde ihr Verfahren anders behandelt.

Aber es gibt planmäßig keine besonders geschulten Expert*innen, die diesen Befragungen beiwohnen. Es ist nur die Polizei mit einer Checkliste. Das birgt eine große Gefahr, diese besonderen Situationen nicht zu berücksichtigen und zusätzlich gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten gegen Fehlentscheidungen vorzugehen. Geflüchteten fällt es zudem oft schwer sich gegenüber Behörden über ihre individuellen Fluchtgründe zu äußern, da diese im Herkunftsland oft Teil der Verfolgung sind. Dafür braucht es sensibilisierte Beratung! Außerdem dürften die Antragsteller*innen schon rein präventiv inhaftiert werden (ja, auch Minderjährige!), selbst, wenn sie sich kooperativ zeigen und mitwirken. Als wäre es ein Verbrechen und kein Menschenrecht, um Asyl anzusuchen!

Auch bei der Einreise am Flughafen, was wie bisher ein Flughafenverfahren nach sich zieht, wird es rechtlich brenzlig, denn die UNHCR dürfte nach den neuen Regeln keine Rechtsberatung mehr anbieten – es herrsche ein „Rechtsschutz-Vakuum“ in einem Rechtsstaat! Hier sind ebenfalls Inhaftierungen vorgesehen, die Möglichkeiten dazu wurden sogar ausgeweitet.

Null-Quote vs. Recht auf Familie

Anstatt Vereinfachung sehen viele Organisationen wie das Rote Kreuz auch eine Verkomplizierung, gerade bei der Familienzusammenführung, die von der Zuständigkeit des Bundes zu den Ländern gehen soll – damit im Rahmen des NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) eine Quotenregelung möglich ist. Laut Innenminister Karner wird diese Quote Null sein.

Das hat einerseits dramatische Folgen für die betroffenen Menschen, wenn der eh schon regulierte Bereich nun noch mit einer Quote versehen wird und damit der letzte legale und sichere Fluchtweg verschwindet. Andererseits bedeutet es deutliche Mehrkosten und einen höheren Verwaltungsaufwand mit komplexen Konsequenzen in gewissen Familienkonstellationen. Dieser erhöhte Aufwand wird auch von einigen Ländern wie Wien kritisiert. Wir sehen schon jetzt, wie schwierig es für Familien ist, wenn sie unterschiedliche Aufenthaltstitel haben.

Viele Probleme & vertane Chancen

Das sind nur wenige der Punkte, die Expert*innen an den neuen Entwürfen zweifeln lassen. Es gibt zudem weitere Sorgen, was den aufgeweichten Abschiebeschutz bei laufenden Verfahren betrifft, mit der schlimmsten Konsequenz, dass Menschen abgeschoben werden, deren Asylgründe nicht geprüft wurden.

Wir sind zudem besorgt über die Möglichkeit zur stillschweigenden Aberkennung von Asyltiteln (wobei die Caritas hier bei genug politischem Willen sogar Potential für Verbesserungen sieht, Stellungnahme, S.10), die neue Relevanz des Aufenthaltstitel „Duldung“ als perspektivloser Fallback-Titel, weitere Sanktionsmöglichkeiten der Grundversorgung, die eh schon nicht zum Überleben reicht. Außerdem wird es einschneidende Wohnsitzauflagen geben, wahrscheinlich in isolierten Rückkehrzentren, wie wir sie schon jetzt erleben.

Andere Themen wurden gar nicht behandelt, obwohl sie seit Jahren ein To-Do auf der Liste der Regierung sind. Da geht es zum Beispiel um die Obsorge ab Tag 1 für minderjährige Geflüchtete. Auch die häufig erwähnte (aber nie reell genügend umgesetzte) Integration ab Tag 1 findet sich weiterhin nirgends, sämtliche Integrationsthemen wurden aus dem Asylgesetz gestrichen. Der Arbeitsmarktzugang ist weiterhin stark restriktiv und erlaubt Asylwerber*innen keine Aussicht auf selbstständige Lebensführung, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Ist das Rechtsstaatlichkeit?

Wenn man sich die groben Fehler der neuen Entwürfe so anschaut, besteht Grund zur Sorge: Wird das jetzt so durchgewunken und darauf spekuliert, dass es Jahre dauert bis der Verfassungsgerichtshof bzw. der europäische Gerichtshof unrechtmäßige Dinge streichen kann? Bis dahin wären sehr viele schutzsuchende Menschen von den negativen Konsequenzen unrechtmäßig betroffen.

Es hätte Potential zur Verbesserung der Situation gegeben. Diese Chance wurde nicht genutzt. Nun liegt es an der Regierung, den fundierten rechtlichen Einordnungen der Expert*innen Gehör zu schenken und sich offen für Korrekturen zu zeigen. Denn zur Demokratie gehört Dialog!

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