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Symbolbild: Mädchen stehen in Innenhof

Viele Stimmen für Familien

Am 10. Juni 2025 endete die Begutachtungsfrist zur sogenannten Notverordnung, über die die Familienzusammenführungen gestoppt werden soll. Warum diese Verordnung rechtlich nicht haltbar ist, haben diverse Organisationen in offiziellen Stellungnahmen sehr aufwendig zusammengetragen. Wir fassen für euch zusammen!

Der Start der neuen Regierung war aufsehenerregend, wurde doch direkt eine Notverordnung vorgeschlagen, die Familienzusammenführungen für asylberechtigte (also rechtlich bereits als zu schützend anerkannte) Menschen entgegen der Menschenrechte de facto beenden würde. Das Argument: In Österreich bestehe durch die nachkommenden Familien eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Sollen wir diesem Argument einfach Glauben schenken?

Für Demokratie und Menschenrechte

Es gehört zu den Grundprinzipien von Demokratie und Rechtsstaat, dass man der Regierung auf die Finger schaut und Einspruchs- bzw. Beschwerdemöglichkeiten hat. Davon machten einige Fachorganisationen im Rahmen der Begutachtungsfrist zur Notverordnung gebrauch und ordnen den Vorschlag nun umfassend ein.

Wir als Verein sind u.a. Mitglied der Asylkoordination sowie des Dachverbands der Wiener Sozialeinrichtungen, weshalb wir diese beiden Stellungnahmen gerne mit euch teilen wollen.

Ein paar der relevantesten Punkte sind:

  • Es besteht eine bewusste Fehlinterpretation der EU-Klausel für Notstände: Die österreichische Regierung scheitert bereits daran auch nur ansatzweise klar und rechtlich nachvollziehbar darzulegen, worin konkret die vermeintliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besteht.

  • Die Verordnung verletzt in dieser Form geltendes Recht, Europarecht wird erodiert und der Sozialbereich diskreditiert.

  • Die Argumentation basiert auf fehlerhaften, irreführend unvollständigen Daten, teilweise ohne Belege für implizierte Korrelationen (z.B. in den Bereichen Asyl-Antragszahlen, Schüler*innen-Profil, Deutsch las Umgangssprache etc.)

  • Gleichzeitig sinken die Zahlen für Erstanträge auf Asyl sowie Anträge auf Familienzusammenführung erheblich, der Bund schließt sogar viele Erstaufnahmezentren – die angebliche Ursache für die Gefahr der öffentlichen Ordnung reduziert sich also eigentlich stetig.

  • Es besteht ein Widerspruch zwischen dem neuen Regierungsziel „Integration ab Tag 1“ und der Notverordnung: Integration gelingt, wenn die eigene Familie in Sicherheit ist!

  • Unsere alternde, schrumpfende Gesellschaft braucht Migration zur Aufrechterhaltung des Sozialstaats: Hier ist dringend ein Paradigmenwechsel nötig!

  • Die Zusatzmittel für Schulen mit Kindern aus der Ukraine bzw. von Familienzusammenführungen wurden laut Bundesministerium für Bildung im Wintersemester 2023/24 nicht einmal vollständig ausgeschöpft.

Es gibt Lösungen!

Bevor man radikale Maßnahmen beschließt und die Menschenrechte aktiv beschneidet, gibt es andere Lösungen! Viele der Probleme, die zweifelsohne z.B. an manchen Schulen bestehen, sind hausgemacht und basieren auf Planungs- und Kommunikationsfehlern der politisch Verantwortlichen. Es gibt zudem etablierte Steuerungsmittel, die angewendet werden sollten, wie eine bessere Verteilung und Verwurzelung von Asylwerber*innen in allen Bundesländern, wo sich mitunter mehr Integrationschancen bieten als in Wien (z.B. durch eine befristete Residenzpflicht).

Bisher wurde die Integration für Geflüchtete im Verfahren mehr erschwert als gefördert (etwa durch einen fehlenden Arbeitsmarktzugang, gekürzte Deutschkursangebote etc.). Ein anderer Ansatz, wie von der jetzigen Regierung eigentlich selbst vorgeschlagen, kann viel bewirken. Wir brauchen echte Integrationschancen ab Tag 1 statt Sündenbock-Politik und Kürzungen bei bestehenden Angeboten!

Legale Fluchtwege ausgesetzt

Sollte die Notverordnung tatsächlich umgesetzt werden, wird es das Leben vieler schutzbedürftiger & -berechtigter Menschen negativ beeinflussen. Einer der letzten legalen Fluchtwege – mit dem gerade vulnerable Kinder in Sicherheit gebracht wurden – verschwindet damit. Das drängt die Familien, vor allem Frauen und Kinder, auf gefährlichere Routen und die Arme von Schleppern, die ihre Situation ausnutzen. Die Angst um die Familie schadet den Integrationsbemühungen der Väter, die bereits in Österreich sind.

Außerdem ist diese Verordnung ein Mittel zur Diskursverschiebung hin zu einer restriktiveren Asylpolitik. Doch wir können nicht Geflüchtete für alle komplexen Herausforderungen dieser Zeit verantwortlich machen. Das ist schlicht und ergreifend Populismus!

Die Stellungnahmen nachlesen

Wie ist die vorgeschlagene Notverordnung also nun zu bewerten? In vielen Bereichen „gibt [es] zweifellos Handlungsbedarf“. Allerdings: „Der Bundesregierung gelingt es nicht ansatzweise, eine nachvollziehbare Begründung für das Vorliegen einer gesamtstaatlichen Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit zu liefern.“ (siehe Stellungnahme der Asylkoordination, S. 39)

Die vollständigen Stellungnahmen von Asylkoordination und Dachverband findest du hier zum Download.

Weitere Stellungnahmen anderer Organisationen findest du ebenfalls bei der Asylkoordination.

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