Am 28. Juli 2021 jährt sich die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention zum 70. Mal! Eine Konvention die für den Schutz von Geflüchteten unerlässlich ist und wohl schon vielen Menschen das Leben gerettet hat!
Ursprünglich wurde die Genfer Flüchtlingskonvention nach dem zweiten Weltkrieg erlassen, da es große Fluchtbewegungen innerhalb Europas gab.[1] Ziel war es Flüchtlingen internationalen Schutz zu garantieren.[2]
In den darauffolgenden Jahren zeigte sich, dass der Wirkungsbereich der Konvention mit Europa schlichtweg zu eng gefasst war. Flucht und Vertreibung gibt es schließlich weltweit. Deshalb wurde die Konvention 1967 um das „Protokoll über die Rechtsstellung von Flüchtlingen" erweitert, wobei geografische und zeitliche Beschränkungen abgeschafft wurden.[3]
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist die wichtigste internationale Vereinbarung zum Flüchtlingsschutz. [4] Offiziell wird sie auch als „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ bezeichnet.
In dem Dokument ist festgehalten, wer als Flüchtling gilt, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie erhalten. Aber auch welche Verpflichtungen Flüchtlinge gegenüber dem Land, in dem sich der/diejenige befindet, haben. [5]
In Österreich ist die Genfer Flüchtlingskonvention die Grundlage für das Asylrecht. [6] In jedem Asylverfahren muss überprüft werden, ob Verfolgungsgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen.[7]
Eine der wichtigsten Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention ist das Non-Refoulement. Es verbietet Staaten Geflüchtete in ein Land zurück zu weisen, in dem ihnen Verfolgung droht.[8]
8. Juli 1951: Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention
Foto: © UNHCR/Photographer
Als Flüchtlinge werden jene Personen bezeichnet, die auf Grund ihrer „Rasse“, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Einstellung in ihrem Heimatland verfolgt wurden und deshalb geflüchtet sind.[9]
Menschen, die vor Krieg oder anderen Konflikten flüchten, werden nicht dezidiert in der Genfer Flüchtlingskonvention als „Flüchtlinge“ erwähnt. UNHCR vertritt jedoch die Meinung, dass auch jene Personen, die von ihrem Staat nicht geschützt werden können, als Flüchtlinge zu betrachten sind.[10] Viele Staaten kommen dieser Empfehlung auch nach!
Seit die Konvention umgesetzt wurde, hat sie dazu beigetragen, dass mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht Schutz gewährt wurde.[11] Bis heute ist es das wichtigste und einzige internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz, das von 149 Staaten unterzeichnet wurde.
Mehr als 82,4 Millionen Menschen waren Ende 2020 auf der Flucht.[12] Gäbe es die Genfer Flüchtlingskonvention nicht, so hätten die Staaten keinerlei Verpflichtung (abgesehen von selbst auferlegten Gesetzen) Flüchtlingen Schutz zu geben.
Die UN gründete fast zeitgleich mit der Genfer Flüchtlingskonvention ein neues Büro, das dafür Sorge tragen sollte, dass die Unterzeichnerstaaten die Bestimmungen der Konvention einhalten.[13] Das Büro ist besser bekannt als UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und überwacht auch heute noch weltweit die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention.
149 Staaten sind der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten.[14] Dazu zählen neben zahlreichen Afrikanische Staaten, die USA, Kanada, fast alle Lateinamerikanischen Staaten, China, Japan, einige weitere asiatische Länder, Australien, Neuseeland, Russland, auch alle EU-Mitgliedsstaaten.
Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, allerdings nur jenen Teil, der besagt, dass Flüchtlinge aus Europa anerkannt werden.[15]
Malaysia, Indien und Indonesien gehören zu jenen der 44 Staaten, die die Konvention bisher nicht unterzeichnet haben.[16]
Die Genfer Flüchtlingskonvention erntet teilweise auch Kritik, da sie nicht auf aktuelle Gegebenheiten ausgelegt sei bzw. adaptiert werden müsse.
Pushbacks an EU Außengrenzen[17], teilweise Abschiebungen nach Afghanistan[18] und die dänische Gesetzesänderung zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes widersprechen der Genfer Flüchtlingskonvention.[19] Trotzdem folgten abgesehen von Bedenken und Einwänden der UNHCR und zahlreiche NGOs bisher keine Konsequenzen.
Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet Flüchtlingen Asyl zu gewähren. Eine unglaublich wichtige Errungenschaft, die dazu geführt hat, dass jedes Asylverfahren in Österreich individuell betrachtet werden muss, um sicher zu stellen ob Verfolgungsgründe vorliegen.
Für uns und unsere Klient*innen ist das essentiell! Denn jede Fluchtgeschichte ist individuell und muss auch als solche berücksichtigt werden! Das erleben wir jeden Tag in unserer beratenden Tätigkeit.
Quellen:
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