Derzeit sind weltweit 80 Millionen Menschen auf der Flucht, rund die Hälfte davon sind Frauen und Mädchen.
Neben Krieg, Verfolgung oder Umweltkatastrophen, gibt es Fluchtgründe, die (fast) ausschließlich Frauen betreffen: Sexualisierte Gewalt, Genitalverstümmelung, Vergewaltigung, Zwangsehen, Zwangsabtreibungen, Zwangssterilisation oder häusliche Gewalt. Sexualisierte Gewalt wird dabei auch oft als Waffe im Krieg eingesetzt.
Geschlechtsspezifische Verfolgung liegt aber auch dann vor, wenn Frauen der systematisch der Zugang zu Bildung, der Zugang zum Arbeitsmarkt oder anderen grundlegenden Rechten verwehrt wird.
In Österreich stammten 33,8% der Asylanträge im Jahr 2019 von Frauen und auch in ganz Europa ist der Anteilähnlich. Frauen fliehen häufiger innerhalb der eigenen Landesgrenzen und sind sogenannte Binnenflüchtlinge, die fast 57% aller Geflüchteten ausmacht. Die Gründe, warum weitaus weniger Frauen als Männer nach Europa flüchten, liegen vor allem an der strukturellen Benachteiligung von Frauen:
Die Genfer Flüchtlingskonvention berücksichtigt die geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen als „Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe“. Das bedeutet, dass sie ein anerkannter Fluchtgrund ist! Jedoch nur, wenn der Herkunftsstaat unwillig oder nicht fähig ist, der Betroffenen Schutz zu bieten.
In der Praxis wird die geschlechtsspezifische Verfolgung jedoch beim Asylverfahren in Österreich kaum berücksichtigt. Die geschlechtsspezifische Verfolgung nachzuweisen ist zudem schwierig, da sie oft im familiären Umfeld stattfindet. Aus Scham oder Angst vor einer Retraumatisierung möchten viele betroffene Frauen nicht über diese äußerst intimen Fluchtgründe in ihren Asylinterviews- und -verhandlungen sprechen.
Aber auch nach einem positiven Asylbescheid oder Aufenthaltstitel haben es geflüchtete Frauen besonders schwer, da sie oft mehrfach diskriminiert werden. Nicht nur auf Grund ihres Geschlechts, sondern auch ihrer Religion, ihrer Hautfarbe oder ihrem Fluchthintergrund. Frauen, insbesondere im Niedriglohnsektor, haben es auf dem Arbeitsmarkt schwerer als Männer. Das hat sich sehr deutlich in der Krise des letzten Jahres gezeigt. Außerdem sieht auch die österreichische Gesellschaft vor allem Mütter in der Verantwortung für die Kinder. Das erschwert die Jobsuche im neuen Zuhause zusätzlich. Der Weg zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit ist für geflüchtete Frauen um einiges länger als für Männer.
Geflüchtete Frauen werden oft mehrfach diskriminiert. Man spricht von Intersektionalität.
Frauen sind auch auf der Flucht selbst benachteiligt und von Diskriminierung betroffen. Allein auf Grund ihres Geschlechts, haben Frauen weniger Möglichkeiten, sich vor Krieg und Verfolgung in Sicherheit zu bringen. Die europäische Asylpolitik muss legale Fluchtwege schaffen, , um Geflüchtete – egal ob Frauen oder Männer - nicht auf gefährliche Fluchtrouten zu zwingen.
In den Asylverfahren müssen geschlechtsspezifische Fluchtgründe und Rahmenbedingungen stärker berücksichtigt werden. Nur so kann der Schutz geflüchteter Frauen sichergestellt werden.
Zudem muss der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Fortbildungen und zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten für geflüchtete Frauen in Österreich verbessert werden! Ohne Kinderbetreuung können Mütter nicht an Integrationsmaßnahmen teilnehmen, die zum Teil Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel sind. Ohne Kinderbetreuung können Mütter keine Jobs annehmen und die geforderten „Selbsterhaltungsmöglichkeiten“ nachweisen.
Man hört oft den Satz, Frauen seien der Schlüssel zur Integration. Um diese Verantwortung übernehmen zu können, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen!
Quellen:
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