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Gesprächssituation zwischen Beraterin und Klient, Fokus auf Händen und Unterlagen

Zwischen Recht und Menschlichkeit

Wir sind weiterhin bestürzt über die Abschiebung von Sonas & Ashots Familie, die seit 2015 bei uns im Ute Bock Haus lebte. Dieser Fall hätte anders ausgehen können. Um weitere Abschiebungen wie diese zu vermeiden, muss es Änderungen geben. Die Kindeswohlkommission ändert wenig.

Als die vierköpfige Familie aus ihren Zimmern im Ute Bock Haus abgeholt wurde, fühlten wir uns wie gelähmt. Asylrechtlich war die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt nicht angreifbar, im Gegensatz zu der versuchten Abschiebung einer alleinerziehenden Mutter und ihrer Söhne in der Woche davor. Doch wie ist die menschliche, die humane Sicht auf diesen Fall?

“Wenn das Recht nicht für die Menschen und Kinder da ist, MUSS es geändert werden!“, so Theo Haas, Schulsprecher der Schule Stubenbastei bei einer Kundgebung gegen die Abschiebungen der Schüler*innen aus Georgien und Armenien. Das humanitäre Bleiberecht ist eine legale Aufenthaltsmöglichkeit, die der Rechtssprechung ein menschliches Gesicht verleihen soll. Es hätte hier zur Anwendung kommen können und unserer Meinung nach auch sollen. Warum wurde es nicht genutzt, wenn es um junge, gut integrierte Menschen geht, die in Wien zur Schule gehen und so kurz vor ihrem Abschluss standen?

Unser Team ist häufig mit Fällen konfrontiert, bei denen die Entscheidungen vom BFA oder den Gerichten nicht nachvollziehbar sind. Im Vergleich zu den objektiven Kriterien für Asyl fehlen beim humanitären Aufenthaltsrecht eindeutige Rahmenbedingungen und allgemeingültige Voraussetzungen. Die Bescheide sind dadurch nicht objektiv vergleichbar oder nachvollziehbar. Den Auslegungsspielraum für oder gegen einen Aufenthaltstitel definieren ausschließlich die zuständigen Referent*innen des BFA oder in Folge die Richter*innen.

Unsere Berater*innen können teilweise schon an den zuständigen Richter*innen erkennen, ob ihre Klient*innen eine Chance auf einen positiven Bescheid haben oder nicht. Wie viel ist ein Mensch und seine individuelle Geschichte dann wert? Tausende Stunden ehrenamtlicher Arbeit zählen für manche Richter*innen als Zeichen der Integration, für andere bedeutet diese wertvolle Arbeit gar nichts. So bleibt die Humanität schnell auf der Strecke. Das haben auch die Abschiebefälle der Kinder in den letzten Wochen gezeigt.

Foto eines Wörterbuches mit Fokus zum Wort Abschiebung

Wenn Abschiebungen und Verfahren so unmenschlich laufen wie in den letzten Wochen, dann muss etwas geändert werden.

Deswegen fordern wir die Wiedereinsetzung der Härtefallkommissionen, die bis 2014 auf Landesebene aktiv waren. Hier kommen Menschen zu Wort, die die betroffenen Geflüchteten tatsächlich kennen: betreuende Organisationen wie unsere, Schulen, oder auch Bürgermeister*innen.

Die neu geschaffene Kindeswohlkommission unter Leitung von Irmgard Griss greift mit ihrem Fokus auf die Kinderrechte einfach zu kurz. Es geht beim humanitären Bleiberecht nicht nur um Kinder. Selbstverständlich sind diese Fälle besonders schwierig. Aber was ist mit jungen Erwachsenen, die seit Kinder- oder Jugendtagen in Österreich sind? Die fallen während der Beurteilung ihrer Lage nicht mehr unter die Kinderrechte. Was ist mit Menschen, die zum Teil seit mehr als 10 Jahren in Österreich sind? Auch diese Menschen verdienen, dass ihre Anträge nach transparenten Kriterien geprüft werden.

Ihre Integration, wie auch immer man dieses Wort interpretiert, sollte von Menschen und Institutionen beurteilt werden, die sie auch persönlich kennen.

Wenn der Staat die Integration der Menschen fordert und über sie richten will, dann muss er auch den Menschen zuhören, die das wirklich beurteilen können.

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