Informationen für Flüchtlinge
 
 
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Ute Bock
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Aktuelles:
Post- und Meldeservice
 
Zahlreiche AsylwerberInnen müssen ohne ständige Unterkunft und damit ohne Meldeadresse auskommen. Für die Fortführung des Asylverfahrens ist aber eine Zustelladresse äußerst wichtig, damit Bescheide fristgerecht zugestellt werden können. Daher betreiben wir ein Post- und Meldeservice für Asylsuchende, die über keinen ständigen Wohnsitz verfügen.
 
Der Meldeschein mit dem Vermerk "Obdachlos" ermöglicht zwar die Postzustellung, berechtigt aber nicht zum Bezug der Grundversorgung - was insofern keine Rolle spielt, da es sich bei den mehr als 900 gemeldeten Personen (Stand Dezember 2006) fast ausschließlich um AsylwerberInnen handelt, denen ohnedies die Grundversorgung verweigert wird.
 
Die ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen in der Poststelle übersetzen bei Bedarf behördliche Schreiben für die EmpfängerInnen und erklären deren Inhalt. Für den weiteren juristischen Beistand steht den KlientInnen unsere Sozial- und Rechtsberatung zur Verfügung.
 
Die Meldeservice-NutzerInnen werden angehalten, sich mindestens einmal pro Woche nach ihrer Post zu erkundigen, was vor allem der Einspruchsfristen im Asylverfahren wegen von großer Bedeutung ist. Um die Gültigkeit der Meldungen zu gewährleisten, werden Personen, von denen wir länger als vier Wochen keine Nachricht erhalten, wieder abgemeldet.
 
Öffnungszeiten:
Mo 13:00 - 17:00
Mi 13:00 - 18:00
Fr 13:00 - 17:00
 
Postservice mit Chinesisch-DolmetscherInnen: Mi 16:00 - 18:00
 
Weitere Informationen zum Wohnprojekt sind unseren jährlichen Tätigkeitsberichten zu entnehmen.