Glossar
AsylwerberIn
Personen, die Antrag auf Asyl gestellt haben; sie erhalten bis zum (positiven oder negativen) Abschluß ihres Asylverfahrens eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung. Die Kriterien, nach denen Asyl erteilt wird, berufen sich auf internationale Abkommen wie die Genfer Konvention oder die EMRK. In den vergangenen Jahre wurde das Asylrecht in Östereich durch zunehmend restriktivere Bestimmungen ausgehöhlt.
Konventionsflüchtling (Anerkannter Flüchtling)
Nach positivem Abschluß des Asylverfahrens erhalten AsylwerberInnen den Status eines "Konventionsflüchtlings", d.h. eines laut den Kriterien der Genfer Konvention anerkannten Flüchtlings. Konventionsflüchtlinge erhalten - im Gegensatz zu AsylwerberInnen - eine Arbeitsbewilligung.
Grundversorgung
Österreich muss einer EU-Bestimmung zufolge allen AsylwerberInnen die sogen. Grundversorgung garantieren. Die Grundversorgung umfasst neben der Krankenversicherung:
a) In organisierten Unterkünften ("Flüchtlingsheimen"): Verpflegung oder Essensgeld + 40 EUR Taschengeld monatlich ODER
b) In Privatunterkünften (von den AsylwerberInnen selbst angemietet): Mietkostenersatz von max. 110 EUR für eine Einzelperson oder max. 220 EUR für eine Familie (unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder) + Verpflegungsgeld von 180 EUR für Erwachsene, 80 EUR für Kinder
Die Umsetzung der Grundversorgung obliegt den Bundesländern. Leider kommen nicht alle Bundesländer ihren Verpflichtungen nach. Die Folge: Hunderte von Flüchtlingen erhalten keine Unterkunft, keine finanzielle Unterstützung und sind auch nicht krankenversichert. Da Asylsuchende auch nicht arbeiten dürfen, sind sie ganz auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen.