Flüchtlingsinfo
In dieser Rubrik finden Sie wichtige Adressen und Informationen für AsylwerberInnen. Unter
Grundversorgung ist nachzulesen, wo AsylwerberInnen ihren Anspruch auf Krankenversicherung und Essensgeld anmelden können. In
Medizinische Versorgung sind Stellen aufgelistet, die kostenlose Behandlungen anbieten oder unentgeltlich Medikamente abgeben.
Beratungsstellen listen Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge auf.
For free informiert über Ermässigungen und kostenlose Angebote. Unter
Studium und Ausbildung gibt es Information zu Studienmöglichkeiten (insb. Studiengebühren). Unter
Linksammlung finden Sie eine Übersicht zu Internet-Websites zu den Bereichen Beratungsstellen, Informationen rund ums Thema Asyl und Menschenrechte sowie Behörden.
Neue Informationsbroschüre
Unter dem Titel "Ute Bock - Damit Flüchtlinge eine Chance haben" ist unsere aktuelle Informationsbroschüre erschienen, in der die Arbeit von Ute Bock und ihrem Team vorgestellt wird.
Das kostenlose Präsentationsheft ist in unserem Beratungszentrum in der Grossen Sperlgasse 4 erhältlich oder kann über
info@fraubock.at bestellt werden (bitte komplette Postadresse angeben!). Oder direkt hier runtergeladen werden (.pdf / 4MB):
Informationsbroschüre "Ute Bock - Damit Flüchtlinge eine Chance haben"
Grundversorgung
Wien
Das Caritas Asylzentrum in der Mariannengasse ist für die Unterbringung und die Auszahlung der „Grundversorgung“ zuständig. Die Grundversorgung umfasst:
a) Krankenversicherung
b) Unterkunft (zB in einem Flüchtlingsheim) oder eine Mietunterstützung von max. 110 EUR monatlich
c) Verpflegung (bei Unterbringung in einem Heim) oder 180 EUR monatlich als Essensgeld (bei Privatunterkunft)
Familien bekommen max. 220 EUR für die Miete (für die ganze Familie), Kinder erhalten 80 EUR Essensgeld.
Anspruch auf Grundversorgung haben nur AsylwerberInnen, die vor dem 1. 10. 2004 in Wien gemeldet waren. Alle, die bereits in anderen Bundesländern gemeldet sind und dort Grundversorgung erhalten, sollten sich NICHT in Wien neu anmelden, da sie sonst den Anspruch auf Grundversorgung verlieren.
Caritas Asylzentrum (Landesleitstelle Grundversorgung)
Mariannengasse 11
1090 Wien
Tel.: +43/1/427 88 - 0
Fax: +43/1/427 88 88
E-Mail:
asylzentrum@caritas-wien.at
www.caritas-wien.at/asylzentrum
Verkehrsanbindung:
Bus 13A (Haltestelle Skodagasse)
Straßenbahn 43, 44 (Spitalgasse/Lange Gasse)
U6 (Alser Strasse)
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 08:00-12:00 + 13:00-16:30
Mi 13:00-16:30
Fr 08:00-14:00
Lagerkarte nicht vergessen!
Niederösterreich
Antragstellung an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Koordinationsstelle für Ausländerfragen
Gruppe IVW-Abt. IVW2
Landhausplatz 1
A-3109 St. Pölten
Tel. 02742 / 9005 /125 25 und 125 26 (außerhalb der Amtsstunden
Tonbanddienst)
E-Mail:
post.landnoe@noel.gv.at
www.noel.gv.at
Ausbezahlung bei der Zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Oberösterreich
Antragstellung bei den Regionalstellen der Caritas und der Volkshilfe
Genehmigung durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Sozialabteilung
Bahnhofplatz 1
A-4020 Linz
Tel. 0732/7720-0
Auszahlung durch die Regionalstellen der Caritas und der Volkshilfe
Regionalstellen Caritas Oberösterreich
Salzburg
Antragstellung bei dem Caritas Flüchtlingshaus
Plainstraße 83
5020 Salzburg
Tel. 0662 / 84 93 73 - 212, 213
Fax: 0662 / 84 93 73 - 231
E-Mail:
fluechtlingshaus@caritas-salzburg.at
Genehmigung durch das Amt der Salzburgen Landesregierung
Abt. 3/01 für soziale Hilfsleistungen
Fanny v. Lehnert-Str. 1
A-5020 Salzburg
Tel. 0662/8042-0
www.salzburg.gv.at
Auszahlung durch das Caritas Flüchtlingshaus
Plainstraße 83
5020 Salzburg
Tel. 0662 / 84 93 73 - 212, 213
Fax: 0662 / 84 93 73 - 231
E-Mail:
fluechtlingshaus@caritas-salzburg.at
Tirol
Antragstellung beim Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung für Soziales
Marktgraben 16
A-6020 Innsbruck
Tel.: ++43 (0)512/508-2592, -2590
Fax: ++43 (0)512/508-2595
E-mail:
soziales@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at
Auszahlung bei den Zuständigen Bezirkshauptmannschaften/Magistraten.
Vorarlberg
Antragstellung beim Caritas Flüchtlingshilfe
Schloßgraben 6
A-6800 Feldkirch
Tel.: +43(5522)200-1066
Fax: +43(5522)200-1065
Genehmigung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung für Innere Angelegenheiten
Landhaus
6901 Bregenz
Tel. 43 (0) 5574 / 511-21105
E-mail:
inneres@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Auszahlung durch die Caritas Flüchtlingshilfe
Schloßgraben 6
A-6800 Feldkirch
Tel.: +43(5522)200-1066
Fax: +43(5522)200-1065
Burgenland
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6
Hauptreferat Sozialwesen
Flüchtlingsbüro
Europaplatz 1
A-7000 Eisenstadt
Tel. +43 (0) 2682 600 - 2681
Fax +43 (0) 2682 600 - 2533
www.burgenland.at
Steiermark
Antragstellung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat I - Landesflüchtlingsbüro
Hofgasse 15
8010 Graz
Tel. 0316/ 877-2533
Betreuung der Asylwerber durch die Caritas, Diözese Graz/Seckau .
Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Flüchtlingsreferat
Völkermarkter Ring 19
A-9010 Klagenfurt
Tel. 0463/536-0
E-Mail:
post.bhkl@ktn.gv.at
www.ktn.gv.at
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Medizinische Versorgung
Medizinische Hilfe in Wien
Die Krankenversicherung ist an die „Grundversorgung“ gekoppelt. Das Asylzentrum stellt eine Bestätigung aus, mit der an jeder Bezirksstelle der Wiener Gebietskrankenkassa ein Krankenschein abgeholt werden kann. ÄrztInnen mit Fremdsprachen-kenntnissen können in der Datenbank der Ärztekammer recherchiert werden:
www.aekwien.or.at.
PsychotherapeutInnen lassen sich über die Website PsyOnline
www.psyonline.at ermitteln.
Behandlungen ohne Krankenschein führt das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder durch. Im Depot des Roten Kreuzes werden Medikamente gegen Rezept gratis abgegeben. Besonders bei ausgefallenen Medikamenten empfiehlt sich allerdings eine telefonische Anfrage, da das Depot in der Regel nur eine begrenzte Auswahl an Arzneien vorrätig hat.
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
Große Mohrengasse 9
1020 Wien
Tel.: (01) 21 121-0
www.barmherzige-brueder.at/bbwien
Weitere Möglichkeiten für Behandlung und Hilfe in Wien:
AMBER-MED - (Diakonie Österreich und Rotes Kreuz)
Behandlung für nicht-versicherte PatientInnen und Gratismedikamente (mit Ausweis/Meldezettel, nur gegen Rezept!)
Kontakt:
AMBER-MED
Oberlaaerstrasse 300-306, 1100 Wien
Tel.: ++43/ 1/ 589 00-847
amber.diakonie.at
www.roteskreuz.at
Peregrina
Währingerstraße 59
Tel.: 01 - 408 33 52
members.aon.at/peregrin
Hemayat - Betreuung von Folter- und Kriegsüberlebenden
Integrationshaus, Engerthstraße 161-163
Tel.: 01 - 216 43 06
www.hemayat.org
Birlikte Ögrenelim - Miteinander Lernen
Koppstraße 38/8, 1160 Wien
Tel.: 01 - 493 16 08
www.miteinlernen.at
Ambulanz für transkulturelle Psychiatrie und migrationsbedingte psychische Störungen, AKH Wien
Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 - 10:00
Tel.: 40400-0
www.akhwien.at
Aidshilfe Wien
Mariahilfer Gürtel 4, 1060 Wien
Tel.: 01 - 599 37
Kostenlose und anonyme HIV-Tests
www.aids.at
Medizinische Hilfe in den Bundesländer:
Marien-Ambulanz
Mariengasse 12, 8020 Graz
Tel: 0316 - 71 66 32
www.caritas-graz.at
OMEGA
Granatengasse 2, 8020 Graz
Tel. 0316 - 77 35 54
www.omega-graz.at
Zebra
Therapeutische Hilfe, Rechtsberatung
Schönaugürtel 29, 8010 Graz
Tel: 0316 - 83 56 30-0
www.zebra.or.at
MAIZ
Hofgasse 11, 4020 Linz
Tel.: 0732 - 77 60 70
maiz.at
ASPIS
Institut für Psychologie, Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 - 2700-1673
www.aspis.at
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Beratungsstellen
Grundversorgung Wien
Caritas Asylzentrum
Mariannengasse 11, 1090 Wien
Tel. 01/42 788-0
www.caritas.or.at
Asylrechtliche Beratung in Wien
Flüchtlings- und Deserteursberatung
Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien
Tel.: (01) 533 72 71
www.deserteursberatung.at
Asyl in Not
Währingerstraße 59, 1090 Wien
Tel.: (01) 408 42 10
www.asyl-in-not.org
Caritas Asylzentrum
Mariannengasse 11, 1090 Wien
Tel. 01/42 788-0
www.caritas.or.at
INTO - Flüchtlingsberatung der Diakonie/EFDÖ
Steinergasse 20/15, 1170 Wien
Tel.: (01) 402 39 82
www.diakonie.at/efdoe
Grüne AusländerInnen-Beratung/FlughafenSozialdienst
Lindengasse 40-42, 1070 Wien
Tel.: (01) 521 25-247
wien.gruene.at
Andere Beratungsstellen in Wien
Zara (Beratungsstelle für Rassismus-Opfer)
Luftbadgasse 14–16, 1060 Wien
Tel.: (01) 929 13 99
www.zara.or.at
LEFÖ (Frauen)
Kettenbrückengasse 15/4, 1050 Wien
Tel.: (01) 5811880
www.lefoe.at
Integrationshaus (Familien- u. psychosoziale Beratung)
Engerthstrasse 161-163, 1020 Wien
Tel.: (01) 212 35 20
www.integrationshaus.at
Peregrina (nur für Frauen und Mädchen)
Währingerstraße 59, 1090 Wien
Tel.: (01) 408 33 52
members.aon.at/peregrin
Hemayat - Betreuung v. Folter- u. Kriegsüberlebenden
Integrationshaus, Engerthstraße 161-163, 1020 Wien
Tel.: (01) 216 43 06
www.hemayat.or
Beratungsstellen in der Steiermark
Zebra
Migration und Integration
Asyl- und Fremdenrecht
Therapie-Bereich
Schönaugürtel 29
A-8010 Graz
Tel: +43/316/83 56 30 - 0
Fax: +43/316/83 56 30 - 50
www.zebra.or.at
Beratungsstellen in den Bundesländern allgemein
Caritas Österreich
www.caritas.at
Medizinische und psychotherapeutische Beratung
Siehe dazu die Rubrik
Medizinische Versorgung
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For free
Rundfunkgebühren
In Österreich muss bei Besitz von Radio oder TV eine „Rundfunkgebühr“ entrichtet werden. Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren kann bei jedem Postamt beantragt werden. AsylwerberInnen benötigen dafür eine Einkommensbestätigung vom Asylzentrum in der Mariannengasse.
Kulturpass
Mit dem "Kulturpass" können AsylwerberInnen manche Theater und Museen bei freiem Eintritt besuchen. Im Büro von Frau Bock erhältlich.
Kleidung und Möbel
Die Caritas betreibt zwei Lager („Carla“), in denen sie gratis Möbel, Kleidung, Geschirr usw. abgibt.
carla mittersteig
Mittersteig 10, 1050 Wien, Tel.: (01) 505 96 37
Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr, 1. Samstag im Monat 9.00-17.00 Uhr, sonstige Samstage 9.00-13.00 Uhr
Autobus 13A (Station Leibenfrostgasse) oder 59A (Margaretenplatz)
Straßenbahn 62, 65 bzw. Badner Bahn (Klagbaumgasse)
carla nord
Steinheilgasse 3, 1210 Wien, Tel.: (01) 259 99 69
Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr, 1. Samstag im Monat 9.00-17.00 Uhr, sonstige Samstage 9.00-13.00 Uhr
Autobus 28A und 29A (Station Hawlicekgasse)
www.caritas-wien.at
Deutschkurse
Der Verein Ute Bock bietet kostenlose Deutsch- und Alphabetisierungskurse an. Aufgrund des starken Andrangs ist allerdings mitunter mit Wartezeiten zu rechnen.
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Studium und Ausbildung
Ausländische Studierende werden je nach ihrer Herkunft in Kategorien für die Studiengebühr eingeteilt. Nach der Studienbeitragsverordnung 2004 sind die Länder in drei Gruppen aufgeteilt, für die unterschiedliche Regelungen bezüglich Befreiung bzw. Rückerstattung gelten:
www.bmbwk.gv.at
Keine Studiengebühren
An allen österreichischen Universitäten sind Studierende aus den
Anlage 3 – Ländern von der Studiengebühr befreit. Sie müssen nur den ÖH-Beitrag in Höhe von € 14,86 bezahlen.
Dafür ist kein Antrag oder ähnliches notwendig, es muss bei der Inskription lediglich ein Ausweis mitgebracht werden.
Für alle anderen gibt es auf jeder Uni unterschiedliche Regelungen:
Universität Wien
Studentinnen und Studenten, die aus Ländern der Anlage 1 kommen, zahlen normalerweise nur den ÖH-Beitrag von € 14,86. Sie erhalten auch nur einen Zahlschein mit dieser Summe.
Wenn sie ein österreichisches Maturazeugnis haben, müssen sie allerdings auch € 378,22 zahlen.
Leider zahlen Studierende aus den Anlage-2-Ländern, ohne österreichischem Maturazeugnis, die doppelte Studiengebühr von € 741,58. Hier gibt es aber die Möglichkeit einer Rückerstattung:
Wenn man ausschließlich an der Uni Wien studiert hat man die Möglichkeit, sich die halbe Studiengebühr (also € 378,22) wieder zurückzuholen.
Man braucht dafür Zeugnisse vom vorangegangenen Semester über 4 Semesterstunden für ein Diplomstudium, 6 Semesterstunden für ein.
Folgendes reicht man jeweils im März bzw. im Oktober beim Referat Studienzulassung der Universität Wien (Adresse: Dr. Karl Lueger-Ring 1, 1010 Wien Tel: +43 (1) 4277/ 12101) ein:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (zu finden unter:
www.univie.ac.at )
- Studienblatt Wintersemester 2004/2005
- Leistungsnachweis wie zum Beispiel Sammelzeugnis oder Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit. Der Leistungsnachweis kann das ganze Studium hindurch nur für eine Studienrichtung erbracht werden.
Medizinuni Wien
Hier gilt das selbe wie an der Universität Wien.
Universität für Bodenkultur, BOKU
StudentInnen aus Anlage-2-Ländern müssen die volle Studiengebür bezahlen (€ 741,58).
Anlage-1-Studierende können sich ein Stipendium bis zu € 600,00 holen, das je nach Leistung individuell vergeben wird. Für dieses Sommersemester sollte der Antrag bis Ende September eingereicht werden. Das benötigte Formular kann man sich ab Mai in der Studienabteilung abholen.
Wirtschaftsuniversität Wien
StudentInnen aus den Anlage 1 – Ländern zahlen € 378,22 pro Semester.
Studierende aus den Anlage 2 – Ländern zahlen € 741,58. Sofern sie ein österreichisches Reifezeugnis besitzen € 378,22.
An der WU gibt es keine Möglichkeit einer Rückerstattung des Studienbeitrags.
Angewandte Wien
Jeder kann sich für die Aufnahmeprüfung im Herbst anmelden.
StudentInnen aus allen drei Länderkategorien (Anlage 1, 2 und 3 - Länder) zahlen keine Studiengebühr.
Technische Universität Wien
Ab dem Wintersemester 2004 gilt, dass nur EU-Bürger und ausländische Studierende mit österreichischem Reifezeugnis € 378,22 zahlen.
Alle anderen (ausgenommen natürlich StudentInnen aus den Anlage 3 - Ländern) müssen € 741,58 an Studiengebühr bezahlen.
War man schon vor dem Wintersemester 2004 inskribiert und kommt aus einem Anlage 1 oder Anlage 2 - Staat kann man die Hälfte der Studiengebühr rückerstattet bekommen, solange man die Mindesstudiendauer nicht um mehr als ein Semester überschreitet. Bei Doktoratsstudien sollte man die Mindeststudiendauer nicht um mehr als 2 Semester überschritten haben.
Universität für Musik und darstellende Kunst
Alle ausländischen Studierenden ohne europäisches Reifezeugnis zahlen € 741,58. Es werden individuell Stipendien vergeben.
Akademie der bildenden Künste
Alle ausländischen Studierenden ohne europäisches Reifezeugnis zahlen
€ 741,58. Es werden individuell Sozialstipendien vergeben.
Veterinärmedizinische Universität
Studierende aus Ländern der Kategorien 1 und 2 müssen 741.58 Euro bezahlen. Im 1. Semester ist dieser Betrag zwingend. Danach kann ein Antrag auf Rückerstattung der halben Studiengebühr für das 2. Semester gestellt werden (jeweils während der allgemeinen Zulassungsfrist, 1. bis 28. Februar und 1. bis 30. September), wenn 80% der Regelstudienleistung erbracht worden ist.
Das kann für jedes weitere Semester wiederholt werden.
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Linksammlung
Beratungsstellen
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
Evangelischer Flüchtlingsdienst
Caritas
Volkshilfe
Wiener Integrationshaus
Asyl in Not
Beratungsstelle für Migranten und Migrantinnen
LEFÖ- Beratungsstelle für lateinamerikanische Migrantinnen
Peregrina - Beratungsstelle für Migrantinnen
Verein Fibel
Helping Hands Salzburg
Zebra (Graz)
Zara (Beratungsstelle für Rassismus-Opfer)
Informationen rund ums Thema Asyl und Menschenrechte
Asylkoordination
UNHCR-Büro Wien
Netzwerk Asylanwalt
Integrationsportal
SOS Mitmensch
amnesty international Österreich
Fair Play
Behörden
Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS)
Bundesministrium für Inneres
Fonds Soziales Wien